Mit der Version 2.0 (Stand 17.02.2026) wurde das Märkische Modell zur Bewertung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes grundlegend weiterentwickelt. Gegenüber der Fassung vom 28.07.2025 wurde die Methodik differenzierter, wirkungsbezogener und rechtlich robuster ausgestaltet.
Dieser Beitrag fasst die zentralen Änderungen kompakt zusammen und ordnet ihre Bedeutung für Projektierer, Planer und Investoren ein.
1. Eingriffe werden differenzierter bewertet
Neu eingeführt wurden eingriffspezifische Abwertungsfaktoren.
Neben Sichtbarkeit, Entfernung und Wertstufe werden jetzt auch konkrete Wirkpfade berücksichtigt, unter anderem:
- Bewegung
- Licht
- Schall
- weitere Emissionen
Gerade bei Windenergieanlagen kann dies zu höheren Abwertungspunkten führen.
Praxiswirkung: Reine Neubauprojekte werden tendenziell kompensationsintensiver.
2. Maßnahmen erhalten eine qualitative Gewichtung
Ergänzend wurden maßnahmespezifische Aufwertungsfaktoren eingeführt.
Bestimmte Maßnahmen entfalten eine höhere Kompensationswirkung, etwa:
- Gewässerrenaturierung
- Streuobstbestände
- Gehölz- und Strukturmaßnahmen
- Entsiegelung
Die Qualität und Art der Maßnahme fließen nun explizit in die Bewertung ein.
Praxiswirkung: Strategisch geplante Maßnahmen können deutlich effizienter wirken als zuvor.
3. Repowering wird klarer geregelt
Der Rückbau von Altanlagen kann – sofern keine Rückbauverpflichtung besteht – als eigenständige Kompensationsmaßnahme angerechnet werden.
Rückbau und Neugestaltung sind getrennt bewertbar und können kombiniert werden.
Praxiswirkung: Repowering-Projekte erhalten zusätzlichen planerischen Spielraum.
4. Mindestflächen neu definiert
Maßnahmen mit vertikaler Strukturwirkung sind bereits ab 500 m² anrechenbar. Flächen ohne vertikale Wirkung benötigen weiterhin größere Mindestgrößen.
Praxiswirkung: Kleinere, strukturwirksame Maßnahmen werden praktikabler und flexibler einsetzbar.
5. Grenzübergreifende Effekte reduziert
Flächen außerhalb Deutschlands werden nicht mehr berücksichtigt.
Praxiswirkung: Grenznahe Projekte können rechnerisch entlastet werden.
Gesamtbewertung
Die Version 2.0 des Märkischen Modells verschiebt den Schwerpunkt von einer rein flächenbasierten Bilanz hin zu einer wirkungsorientierten Qualitätsbewertung.
Sie ist:
- methodisch präziser
- rechtlich belastbarer
- differenzierter in der Maßnahmenbewertung
- anspruchsvoller für reine Neubauvorhaben
Für Projektentwickler bedeutet das: Frühzeitige strategische Maßnahmenplanung wird noch wichtiger.
Fazit
Das Update des Märkischen Modells 2026 verändert nicht nur die Berechnung, sondern auch die Projektstrategie. Wer Qualität gezielt plant, kann Wirkung optimieren. Wer nur Flächen bilanziert, riskiert höhere Kompensationsanforderungen.
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