Überblick & Hintergrund

Seit August 2025 ist das Märkische Modell in Brandenburg in allen Genehmigungsverfahren maßgeblich. Es wurde vom Landesamt für Umwelt (LfU Brandenburg) entwickelt und bietet eine nachvollziehbare, vergleichbare und rechtssichere Methodik zur Bewertung landschaftsbildbezogener Eingriffe.

Das Modell reagiert auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die klargestellt hat, dass Eingriffe in das Landschaftsbild nicht ausschließlich durch Ersatzzahlungen, sondern auch durch Realkompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden können.

Damit eröffnet das Märkische Modell die Möglichkeit, den Ausgleich über konkrete, wirkungsbezogene Maßnahmen vor Ort zu realisieren – ein bedeutender Paradigmenwechsel in der Kompensationspraxis.

Methodik & Ablauf

Die Bewertung nach dem Märkischen Modell folgt einem strukturierten Verfahren:

Sichtbarkeitsanalyse

GIS-gestützte Analyse auf Basis von Geländemodellen (DGM) und Oberflächenmodellen (bDOM). Ermittlung der sichtbaren Flächen und Wirkzonen.

Bewertung des Eingriffs

Kombination aus Sichtbarkeit, Entfernung, Wertstufe des Landschaftsraums (LaPro 2022) und eingriffspezifischen Faktoren (Bewegung, Licht, Schall).

Kompensationsanalyse

Bewertung geplanter Maßnahmen nach Sichtbarkeit, Lage und maßnahmespezifischen Aufwertungsfaktoren (Qualität der Maßnahme).

Bilanzierung

Verrechnung von Eingriffs- und Kompensationswirkung. Ziel: bilanzielle Neutralisierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Rechtlicher Rahmen

Das Märkische Modell ist eingebettet in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 13 ff. BNatSchG. Die Bewertung des Landschaftsbildes ist Teil des Schutzgutes „Landschaft" und muss in Zulassungsverfahren und der Bauleitplanung beachtet werden.

Zentrale rechtliche Grundlagen:

  • § 1 Abs. 4 BNatSchG – Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft
  • § 14 BNatSchG – Definition von Eingriffen
  • § 15 BNatSchG – Stufenfolge: Vermeidung → Ausgleich → Ersatz → Ersatzzahlung
  • BVerwG-Rechtsprechung – Realkompensation ist zulässig, Maßnahmen müssen nicht „gleichartig", sondern „gleichwertig" sein

Das Land Brandenburg hat mit dem Erlass vom August 2025 das Märkische Modell als verbindlichen Bewertungsrahmen für alle Genehmigungsverfahren festgelegt.

Version 2.0 – Neuerungen (Februar 2026)

Mit der Version 2.0 wurde das Modell grundlegend weiterentwickelt. Der Schwerpunkt verschiebt sich von einer rein flächenbasierten Bilanz hin zu einer wirkungsorientierten Qualitätsbewertung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Eingriffspezifische Abwertungsfaktoren – Bewegung, Licht, Schall und weitere Emissionen werden berücksichtigt
  • Maßnahmespezifische Aufwertungsfaktoren – Qualitativ hochwertige Maßnahmen (Gewässerrenaturierung, Streuobst) wirken stärker
  • Repowering-Regelung – Rückbau von Altanlagen klar als Kompensation anrechenbar
  • Differenzierte Mindestflächen – Strukturwirksame Maßnahmen ab 500 m²
  • Grenzeffekte eingeschränkt – Flächen außerhalb Deutschlands nicht mehr berücksichtigt

Ausführlichen Artikel lesen →

Ressourcen

Downloads & Geodaten

Grundlagendokumente zum Märkischen Modell sowie Links zu relevanten Geodatendiensten des Landes Brandenburg.

Häufige Fragen

FAQ zum Märkischen Modell

Das Märkische Modell ist eine in Brandenburg seit August 2025 verbindliche Methodik zur Bewertung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Eingriffe (insbesondere Windenergieanlagen) und deren Kompensation. Es berücksichtigt sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien.

Das Modell ist in allen Genehmigungsverfahren in Brandenburg maßgeblich, insbesondere bei Windenergieanlagen, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und anderen technischen Bauwerken mit visueller Wirkung auf das Landschaftsbild.

Version 2.0 (Februar 2026) führt eingriffspezifische Abwertungsfaktoren und maßnahmespezifische Aufwertungsfaktoren ein. Repowering wird klarer geregelt, Mindestflächen werden differenziert und grenzübergreifende Effekte eingeschränkt. Insgesamt verschiebt sich der Fokus von Fläche zu Wirkung.

Realkompensation bezeichnet die Durchführung konkreter, landschaftsgestaltender Maßnahmen vor Ort, um Eingriffe auszugleichen – im Gegensatz zu reinen Ersatzzahlungen. Seit der BVerwG-Rechtsprechung ist klargestellt, dass solche Maßnahmen nicht „gleichartig", sondern „gleichwertig" sein müssen.

Für die Analyse werden digitale Geländemodelle (DGM), Oberflächenmodelle (bDOM/nDOM), das Landschaftsprogramm (LaPro 2022), ATKIS-Daten sowie projektspezifische Daten (Standorte, Anlagenhöhen) benötigt. Alle Geodaten können beim LfU Brandenburg bezogen werden.

LANDVIS erstellt als spezialisierter Dienstleister Gutachten nach dem Märkischen Modell. Mit GIS-gestützten Sichtbarkeitsanalysen, Erfahrung aus über einem Dutzend Vorhaben und dem eigens entwickelten Analysetool bieten wir eine fundierte und effiziente Bearbeitung. Kontaktieren Sie uns.

Gutachten beauftragen

Sie benötigen eine Landschaftsbildbewertung nach dem Märkischen Modell? Wir erstellen Ihr Gutachten – fundiert, termingerecht und rechtssicher.

Jetzt anfragen