Beim Repowering weicht eine alte Windenergieanlage einer neuen, leistungsstärkeren. Was dabei oft übersehen wird: Der Rückbau der Altanlage ist im Märkischen Modell nicht nur eine Randnotiz – er kann selbst als Kompensationsmaßnahme zählen. Allerdings nur unter einer klaren Bedingung.
1. Rückbau wirkt spiegelbildlich zur Errichtung
Eine Windenergieanlage ist im Landschaftsbild ein vertikales, weithin sichtbares Fremdelement. Ihr Rückbau stellt die ungestörte Horizontlinie und die Silhouette des Landschaftsraums wieder her.
Anlage 2 des Märkischen Modells führt den „Rückbau baulicher Anlagen" deshalb als eigenständige Aufwertungsmaßnahme. Die Bewertung spiegelt dabei die ursprüngliche Beeinträchtigung wider: Der Rückbau einer bewegten und befeuerten Anlage wird entsprechend höher gewichtet – die Aufwertung ist die spiegelbildliche Entsprechung zur Errichtung nach Anlage 1.
Praxiswirkung: Je stärker die Altanlage das Landschaftsbild geprägt hat, desto höher fällt der Kompensationswert ihres Rückbaus aus.
2. Die entscheidende Bedingung: keine Rückbaupflicht
Angerechnet werden kann der Rückbau nur, wenn dafür keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Was ohnehin zurückgebaut werden muss, ist keine zusätzliche, freiwillige Kompensationsleistung.
Für Windenergieanlagen gilt die Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 BauGB, die mit der BauGB-Novelle 2004 eingeführt wurde. Ältere Anlagen, die davor genehmigt wurden, unterliegen ihr häufig nicht – ihr freiwilliger Rückbau kann dann als Maßnahme anerkannt werden. Der konkrete Status ist im Einzelfall anhand der Genehmigung und mit der zuständigen Behörde zu klären.
Praxiswirkung: Baujahr und Genehmigungsstand der Altanlage entscheiden darüber, ob ihr Rückbau in der Bilanz zählt.
3. Was das für Repowering-Projekte bedeutet
Rückbau und Neubau werden im Märkischen Modell getrennt bewertet und lassen sich kombinieren: Die neue Anlage erzeugt den Eingriff, der Rückbau der anrechenbaren Altanlage liefert Kompensation. Beides fließt in dieselbe Bilanz.
Das kann den verbleibenden Kompensationsbedarf – und damit die Ersatzzahlung – spürbar senken, ohne dass zusätzliche Flächen für Maßnahmen gesichert werden müssen.
Praxiswirkung: Repowering-Projekte gewinnen planerischen Spielraum – der Rückbau selbst wird zum Teil der Lösung.
Fazit
Beim Repowering lohnt sich der frühe Blick auf die Altanlagen: Besteht keine Rückbaupflicht, kann ihr Rückbau die Kompensationsbilanz deutlich verbessern. Wer das von Anfang an mitdenkt, plant effizienter – und spart im besten Fall bares Geld bei der Ersatzzahlung.
Repowering-Bilanz prüfen lassen
Wir bewerten für Ihr Vorhaben, ob und wie stark der Rückbau der Altanlagen anrechenbar ist – nachvollziehbar nach dem Märkischen Modell.